Das Essen im Shaolin-Kloster (1)
Die heute im Shaolin-Kloster gepflegte Essenstradition blickt auf eine Geschichte zurück, die die des Klosters selbst zeitlich bei weitem übersteigt. Sie ist den aktuellen Erfordernissen und gleichzeitig den buddhistischen Regeln und Traditionen verpflichtet. Um diesen Teil der Shaolin-Kultur als ebensolchen zu erkennen und in seinen Eigenheiten zu verstehen, ist es erforderlich, sich auch mit seinen „Wurzeln“ zu beschäftigen. Aufgrund des dadurch bedingten Umfangs des Themas ist der Artikel in fünf Teile gegliedert:
1. Das Essen im Buddhismus
2. Die Essenstradition im han-chinesischen Buddhismus --> link
3. Geschichte - Geschichten - Legenden zur Essenstradition im Shaolin-Tempel --> link
4. Die Küche des Shaolin-Tempels - Shi Xingci - Ernährung der Shaolin-Mönche - Shaolin-Rezepte --> link
5. Guotang - Die gemeinsamen Mahlzeiten der Shaolin-Mönche --> link
2. Die Essenstradition im han-chinesischen Buddhismus --> link
3. Geschichte - Geschichten - Legenden zur Essenstradition im Shaolin-Tempel --> link
4. Die Küche des Shaolin-Tempels - Shi Xingci - Ernährung der Shaolin-Mönche - Shaolin-Rezepte --> link
5. Guotang - Die gemeinsamen Mahlzeiten der Shaolin-Mönche --> link
1. Das Essen im Buddhismus
Der Buddha und seine Jünger bildeten eine Gemeinschaft von Almosenempfängern, vergleichbar mit einem christlichen Bettelorden. Einer maßvollen Askese verpflichtet ernährten sie sich von den Speisen und Nahrungsmitteln, die auf ihren täglichen Almosengängen (skr.: pindipata , chin.: 托钵 tuo bo) in ihre Schüsseln gefüllt wurden. Sie erhielten vornehmlich das, was von den eigenen Speisen der „Haushälter“ (der buddhistischen Laien) und anderer Spender übrig geblieben oder was von ihnen zusätzlich zubereitet worden war, dazu Früchte und andere unzubereitete Nahrung. Die Amosengänge waren streng reglementiert, und die Mönche hatten sich bei ihrer Durchführung besonders diszipliniert, diskret, ruhig und konzentriert zu verhalten. Sie baten und bedankten sich nicht, hingegen bat der Spendende um die Annahme der Gabe und bedankte sich dann für ihre Bereitschaft, die Gabe anzunehmen. Verweigerte ein Mönch die Annahme einer Spende, so wurde dies als eine schwere Strafe und Beschämung des Gebers angesehen. Ab und zu wurden der Buddha und seine Jünger von einem wohlhabenden Gönner zu einem eigens für sie veranstalteten Mahl eingeladen. Mit der wachsenden Bekanntheit und Anhängerzahl des Buddha vermehrten sich diese Einladungen und entwickelten sich mitunter zu Massenspeisungen für mehr als 1000 Jünger, die meist von reichen Kaufleuten, Beamten, Würdenträgern bis hin zu Königen ausgerichtet wurden.
Die Spende von Speisen war ursprünglich die wichtigste Form für einen buddhistischen Laien, am Kreislauf des Gebens und Nehmens, der die buddhistische Gemeinschaft von Mönchen und Laien verbindet, als Geber teilzunehmen. Er erhielt dadurch die Möglichkeit, sein Karma zu verbessern, und zwar in wesentlich höherem Maß als mit der Speisung anderer Bedürftiger. Dies entsprach dem schon in den altindischen Veden beschriebenen Brauch vorbuddhistischer Zeit, nach einer Zeremonie durch das Versorgen von Brahmanen mit Speisen besondere Verdienste zu erwerben. Der Buddha bzw. die Mönchsgemeinschaft waren jedoch nicht nur Empfänger, denn sie gaben dem Laien Nahrung auf einem geistigen Niveau: durch Vorträge oder persönliche Unterweisungen spendeten sie den Dharma, die Lehre des Buddha. In dieser symbiotischen Beziehung war also das Gegenstück zur elementaren Abhängigkeit der Mönchsgemeinschaft von den Laien die Abhängigkeit der Laien von den Mönchen in Bezug auf die Vermittlung der buddhistischen Lehre.
Der Buddha verlangte von den Jüngern, bei dem Erhalt und der Aufnahme von Nahrung keine persönliche Unterscheidung in sich aufkommen zu lassen, wie z.B. Vorlieben oder Vermeidung bestimmter Spender oder Speisen. Von Armen und Reichen sollten sie gleichermaßen Spenden annehmen, um allen die Möglichkeit zu geben, durch ihre Gabe karmische Verdienste zu erwerben. Eine einmal angenommene Einladung zu einem Mahl durften sie nicht zugunsten einer später erfolgten Einladung absagen und sie sollten auch nicht schon gesättigt zu einem Mahl gehen. Das Essen wurde als Mittel zur Erhaltung eines gesunden Körpers angesehen, „kulinarische Vergnügen“ waren tabu. Die Jünger sollten die gespendete Nahrung, solange sie unverdorben war und den vom Buddha aufgestellten Regeln entsprach, keiner Diskriminierung hinsichtlich ihres Wohlgeschmacks oder ästhetischen Aussehens unterziehen. Sie sollten mit dem zufrieden sein, was ihnen gegeben wurde.
Die Almosengänge fanden im Allgemeinen am frühen Morgen statt, und bis zum Mittag mussten die Speisen verzehrt werden. Zu den Gründen für diese zeitliche Begrenzung zählte, dass die Haltbarkeit der meisten Nahrungsmittel wegen der klimatischen Gegebenheiten eingeschränkt war und dass die Versorgung der Jünger die Laien nicht zu sehr belasten sollte. Hauptsächlich jedoch sollte sie den Jüngern dazu dienen, die Erfüllung der körperlichen Bedürfnisse auf das Notwendige zu beschränken und sich im übrigen intensiv und störungsfrei ihrer spirituellen Entwicklung zu widmen, insbesondere durch die Meditation in der Einsamkeit und durch das Hören der Vorträge des Buddha. Noch heute wird in den meisten buddhistischen Traditionen die Regel befolgt, dass Mönche und Nonnen nur ein bis zwei offizielle Mahlzeiten pro Tag zu sich nehmen dürfen, die bis 12 Uhr mittags verzehrt sein müssen. Manche Traditionen lassen eine weitere Mahlzeit am Abend zu, diese ist jedoch inoffiziell und wird als „Medizin“ bezeichnet. Oft beschränkt sie sich dann auf nahrhafte Getränke und dünne Suppen.
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Der Buddha verlangte von den Jüngern, bei dem Erhalt und der Aufnahme von Nahrung keine persönliche Unterscheidung in sich aufkommen zu lassen, wie z.B. Vorlieben oder Vermeidung bestimmter Spender oder Speisen. Von Armen und Reichen sollten sie gleichermaßen Spenden annehmen, um allen die Möglichkeit zu geben, durch ihre Gabe karmische Verdienste zu erwerben. Eine einmal angenommene Einladung zu einem Mahl durften sie nicht zugunsten einer später erfolgten Einladung absagen und sie sollten auch nicht schon gesättigt zu einem Mahl gehen. Das Essen wurde als Mittel zur Erhaltung eines gesunden Körpers angesehen, „kulinarische Vergnügen“ waren tabu. Die Jünger sollten die gespendete Nahrung, solange sie unverdorben war und den vom Buddha aufgestellten Regeln entsprach, keiner Diskriminierung hinsichtlich ihres Wohlgeschmacks oder ästhetischen Aussehens unterziehen. Sie sollten mit dem zufrieden sein, was ihnen gegeben wurde.
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Die Almosengänge fanden im Allgemeinen am frühen Morgen statt, und bis zum Mittag mussten die Speisen verzehrt werden. Zu den Gründen für diese zeitliche Begrenzung zählte, dass die Haltbarkeit der meisten Nahrungsmittel wegen der klimatischen Gegebenheiten eingeschränkt war und dass die Versorgung der Jünger die Laien nicht zu sehr belasten sollte. Hauptsächlich jedoch sollte sie den Jüngern dazu dienen, die Erfüllung der körperlichen Bedürfnisse auf das Notwendige zu beschränken und sich im übrigen intensiv und störungsfrei ihrer spirituellen Entwicklung zu widmen, insbesondere durch die Meditation in der Einsamkeit und durch das Hören der Vorträge des Buddha. Noch heute wird in den meisten buddhistischen Traditionen die Regel befolgt, dass Mönche und Nonnen nur ein bis zwei offizielle Mahlzeiten pro Tag zu sich nehmen dürfen, die bis 12 Uhr mittags verzehrt sein müssen. Manche Traditionen lassen eine weitere Mahlzeit am Abend zu, diese ist jedoch inoffiziell und wird als „Medizin“ bezeichnet. Oft beschränkt sie sich dann auf nahrhafte Getränke und dünne Suppen.
Eine eigene landwirtschaftliche Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts war den Jüngern des Buddha verwehrt, würden sie doch in Gefahr laufen, beim Umpflügen der Erde oder anderer landwirtschaftlicher Tätigkeit unbeabsichtigt ein Tier zu verletzen oder töten und dadurch gegen eins der wesentlichsten Gebote des Buddha verstossen. Anfänglich lebten sie überwiegend von den gekochten Speisen (膳 oder 饍 shàn), die sie auf den Almosengängen gesammelt hatten Da sie jedoch auch noch unverarbeitete Lebensmittel erhielten, erlaubte ihnen der Buddha mit der Zeit, selbst und innerhalb ihrer Räumlichkeiten Nahrungsmittel haltbar zu machen und aufzuwärmen, letztendlich auch zu kochen (Vinaya Pitaka, Mahāvagga, MV.VI.16-30). Nach und nach genehmigte er den Jüngern ebenfalls, im Fall einer Krankheit um Fleisch, Fisch, Milch, Honig und andere besondere Nahrungsmittel zu bitten, diese wurden dann als Medizin angesehen.
In den kanonischen Schriften gibt es eine Fülle von Regeln und Vorschriften, die das Annehmen von Almosen, das Verhalten beim Essen, die Handhabung der Nahrungsmittel etc. betreffen und starken Restriktionen unterwerfen. Gleichwohl geht aus ihnen ebenfalls hervor, dass der Buddha wie in vielen anderen Dingen auch in Essensfragen immer wieder bereit war, die Gültigkeit und die Praktikabilität der von ihm aufgestellten Regel bei Bedarf zu überprüfen und gegebenenfalls den Erfordernissen entsprechend anzupassen.
Die Lehre des Buddha fand schon früh auch das Interesse wohlhabender Gesellschaftsschichten und Herrscher, die die Sangha nicht nur zu Mahlzeiten einluden, sondern ihr großzügig Schenkungen von Land und Unterkünften zukommen ließen. Diese wurden erst als temporäre Unterkünfte in der Regenzeit genutzt, später entstanden aus ihnen die ersten Klosterbauten. In den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung bestanden die Klosteranlagen aus einem Sakralbereich und mehreren zweckdienlichen Einzelbauten, zu denen auch ein Refektorium (klösterlicher Speisesaal) und eine Küche resp. ein Küchenbereich zählten. Mit der weiteren Verbreitung des Buddhismus wuchsen die Klöster in Anzahl und Ausmaß zu beachtlicher Größe an und erlangten zunehmend materielle Unabhängigkeit. Begünstigt durch die gesicherte, regelmäßige Einnahme unverarbeiteter Nahrungsmittel begann sich in ihnen eine dem Buddhismus eigene Klosterküche entwickeln.
Eine der Lehre des Buddha entsprechende Ernährung wird bis heute kontrovers diskutiert, besonders in Bezug auf den Verzehr von Fleisch und anderen tierischen Nahrungmitteln, wie Fisch, Eier, Milchprodukte etc. Natürlich geht man dabei von der Frage aus, ob denn der Buddha und seine Jünger Fleisch gegessen haben oder nicht, und welche Regeln der Buddha hierzu aufgestellt hat. Als wesentliche literarische Quelle wird hier überwiegend der von allen großen buddhistischen Schulen respektierte Pali-Kanon herangezogen und zitiert, wobei es jedoch Unstimmigkeiten innerhalb des Pali-Kanons und Uneinigkeit in den Übersetzungen gibt.
So wird im Pali-Kanon in mehreren Stellen geschildert, daß der Buddha selbst Fleisch angenommen und verzehrt hat, z.B.:
An anderer Stelle proklamiert ein „Großminister“, der den Buddha und seine Jünger zu einem Mahl einläd:
Im „Bhikkhu Pātimokkha“, d.h. in den „Regeln und Regelkommentaren des Hauptregelwerks der buddhistischen Bettelmönche“ werden als die fünf Hauptnahrungsmittel (bhojana / bhojaniya), die den Mönchen erlaubt sind, nicht nur solche pflanzlichen Ursprungs angeführt, sondern:
Im Vinaya Pitaka des Pali-Kanons wird auch beschrieben, dass der Buddha den Verzehr von Fleisch Beschränkungen unterwarf. So sind 10 Arten von Fleisch genannt, deren Verzehr den Mönchen grundsätzlich verboten ist: Menschen-, Elefanten-, Pferde-, Löwen-, Tiger-, Leoparden-, Bären-, Hyänen-, Hunde- und Schlangenfleisch. Der Buddha rügte in diesem Kontext einen Jünger, sich nicht der Herkunft des von ihm gegessenen Fleisches vergewissert zu haben (Vinaya Pitaka, Mahāvagga, MV.VI.16-30).
Zudem durfte ein Jünger Buddhas die Spende von fleischlicher Nahrung in drei Fällen NICHT zu sich nehmen, und zwar wenn er
Die Einschränkung kann auf zweierlei Weisen interpretiert werden: Befürworter des Fleischverzehrs vertreten die Ansicht, daß das Fleisch rein ist, solange das Tier für andere Menschen als den Jünger bzw. Mönch getötet wurde. Gemäß dem Verständnis jener, die den Verzehr von Fleisch ablehnen, ist (wenn überhaupt) das Fleisch nur dann rein, wenn das Tier eines „natürlichen Todes“ bzw. eines Todes ohne die willentliche Gewalteinwirkung eines Menschen gestorben war.
Das Augenmerk scheint bei dem Gebot, nur „dreifach reines Fleisch“ anzunehmen, vornehmlich auf der Erhaltung eines „reinen“ Geisteszustands des Jüngers zu liegen: keine Gier, kein Neid, keine Lust oder Unlust und auch keine anderen intensiven emotionellen Regungen sollten in ihm aufsteigen,- er sollte die Nahrung in einem unbewegten Geisteszustand zu sich nehmen. Diesen konnte der Jünger jedoch nur unter der Voraussetzung einhalten, dass er nicht wissentlich oder gar willentlich Verursacher oder Begünstigter der Gewalt gegenüber einem Lebewesen resp. seiner Tötung war. Das willentliche Töten oder Tötenlassen von Lebewesen ist mit der angestrebten Geistesruhe nicht vereinbar, verletzt es doch das Gebot der Gewaltfreiheit, eines der elementarsten Gebote des Buddhismus, das in einer klaren Anweisung des Buddha seinen Ausdruck findet:
In den kanonischen Schriften gibt es eine Fülle von Regeln und Vorschriften, die das Annehmen von Almosen, das Verhalten beim Essen, die Handhabung der Nahrungsmittel etc. betreffen und starken Restriktionen unterwerfen. Gleichwohl geht aus ihnen ebenfalls hervor, dass der Buddha wie in vielen anderen Dingen auch in Essensfragen immer wieder bereit war, die Gültigkeit und die Praktikabilität der von ihm aufgestellten Regel bei Bedarf zu überprüfen und gegebenenfalls den Erfordernissen entsprechend anzupassen.
Die Lehre des Buddha fand schon früh auch das Interesse wohlhabender Gesellschaftsschichten und Herrscher, die die Sangha nicht nur zu Mahlzeiten einluden, sondern ihr großzügig Schenkungen von Land und Unterkünften zukommen ließen. Diese wurden erst als temporäre Unterkünfte in der Regenzeit genutzt, später entstanden aus ihnen die ersten Klosterbauten. In den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung bestanden die Klosteranlagen aus einem Sakralbereich und mehreren zweckdienlichen Einzelbauten, zu denen auch ein Refektorium (klösterlicher Speisesaal) und eine Küche resp. ein Küchenbereich zählten. Mit der weiteren Verbreitung des Buddhismus wuchsen die Klöster in Anzahl und Ausmaß zu beachtlicher Größe an und erlangten zunehmend materielle Unabhängigkeit. Begünstigt durch die gesicherte, regelmäßige Einnahme unverarbeiteter Nahrungsmittel begann sich in ihnen eine dem Buddhismus eigene Klosterküche entwickeln.
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Eine der Lehre des Buddha entsprechende Ernährung wird bis heute kontrovers diskutiert, besonders in Bezug auf den Verzehr von Fleisch und anderen tierischen Nahrungmitteln, wie Fisch, Eier, Milchprodukte etc. Natürlich geht man dabei von der Frage aus, ob denn der Buddha und seine Jünger Fleisch gegessen haben oder nicht, und welche Regeln der Buddha hierzu aufgestellt hat. Als wesentliche literarische Quelle wird hier überwiegend der von allen großen buddhistischen Schulen respektierte Pali-Kanon herangezogen und zitiert, wobei es jedoch Unstimmigkeiten innerhalb des Pali-Kanons und Uneinigkeit in den Übersetzungen gibt.
So wird im Pali-Kanon in mehreren Stellen geschildert, daß der Buddha selbst Fleisch angenommen und verzehrt hat, z.B.:
„»Aus dem Munde des Erhabenen, o Herr, habe ich es vernommen, aus seinem Munde es erfahren: 'Wer etwas Gutes schenkt, erhält Gutes zurück.' Etwas Gutes aber, o Herr, ist mein Schweinefleisch mit süßen Brustbeeren - etwas Gutes mein mit Öl zubereitetes Stielgemüse - etwas Gutes mein Reisgericht, von schwarzen Körnern frei, versehen mit mancherlei Brühen und Gemüsen - etwas Gutes sind meine kostbaren Benaresgewänder. Möge diese der Erhabene von mir annehmen, von Mitleid bewogen!« Und der Erhabene nahm diese an, von Mitleid bewogen.“
(Sutta Pitaka, Anguttara Nikaya, 5. Kapitel: mundarāja-vagga, A.V. 44)
An anderer Stelle proklamiert ein „Großminister“, der den Buddha und seine Jünger zu einem Mahl einläd:
„Viel feste und weiche Speise wurde zubereitet und 1250 Fleischschüsseln, für jeden einzelnen Mönch werde ich eine einzelne Fleischschüssel hinbringen …“
(Vinaya Pitaka, Mahāvagga, MV.VI.16-30).
Im „Bhikkhu Pātimokkha“, d.h. in den „Regeln und Regelkommentaren des Hauptregelwerks der buddhistischen Bettelmönche“ werden als die fünf Hauptnahrungsmittel (bhojana / bhojaniya), die den Mönchen erlaubt sind, nicht nur solche pflanzlichen Ursprungs angeführt, sondern:
• Sieben Arten gekochter Getreidekörner (odana)
• Diese sieben Arten in anderweitiger Verarbeitung (sattu)
• Gebackenes, das aus Gerste zubereitet wurde (kummāsa)
• Fleisch (maηsaη)
• Fisch (macchaη)
(Vinaya Pitaka, Pācittiyā Dhammā, 92 Regeln über eine Buße erfordernde Vergehen, Komm. zu Regel 35).
Im Vinaya Pitaka des Pali-Kanons wird auch beschrieben, dass der Buddha den Verzehr von Fleisch Beschränkungen unterwarf. So sind 10 Arten von Fleisch genannt, deren Verzehr den Mönchen grundsätzlich verboten ist: Menschen-, Elefanten-, Pferde-, Löwen-, Tiger-, Leoparden-, Bären-, Hyänen-, Hunde- und Schlangenfleisch. Der Buddha rügte in diesem Kontext einen Jünger, sich nicht der Herkunft des von ihm gegessenen Fleisches vergewissert zu haben (Vinaya Pitaka, Mahāvagga, MV.VI.16-30).
Zudem durfte ein Jünger Buddhas die Spende von fleischlicher Nahrung in drei Fällen NICHT zu sich nehmen, und zwar wenn er
- gesehen hatte,
- gehört hatte
- oder vermutete,
Die Einschränkung kann auf zweierlei Weisen interpretiert werden: Befürworter des Fleischverzehrs vertreten die Ansicht, daß das Fleisch rein ist, solange das Tier für andere Menschen als den Jünger bzw. Mönch getötet wurde. Gemäß dem Verständnis jener, die den Verzehr von Fleisch ablehnen, ist (wenn überhaupt) das Fleisch nur dann rein, wenn das Tier eines „natürlichen Todes“ bzw. eines Todes ohne die willentliche Gewalteinwirkung eines Menschen gestorben war.
Das Augenmerk scheint bei dem Gebot, nur „dreifach reines Fleisch“ anzunehmen, vornehmlich auf der Erhaltung eines „reinen“ Geisteszustands des Jüngers zu liegen: keine Gier, kein Neid, keine Lust oder Unlust und auch keine anderen intensiven emotionellen Regungen sollten in ihm aufsteigen,- er sollte die Nahrung in einem unbewegten Geisteszustand zu sich nehmen. Diesen konnte der Jünger jedoch nur unter der Voraussetzung einhalten, dass er nicht wissentlich oder gar willentlich Verursacher oder Begünstigter der Gewalt gegenüber einem Lebewesen resp. seiner Tötung war. Das willentliche Töten oder Tötenlassen von Lebewesen ist mit der angestrebten Geistesruhe nicht vereinbar, verletzt es doch das Gebot der Gewaltfreiheit, eines der elementarsten Gebote des Buddhismus, das in einer klaren Anweisung des Buddha seinen Ausdruck findet:
„Kein atmendes Wesen soll er töten oder töten lassen
Und billige es nicht, wenn andere töten.
Er lasse von Gewalt bei allen Lebewesen,
Bei starken und bei schwachen in der Welt.“
(Sutta-Nipata, Dhammika-Sutta)
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"Wer da, Jivako, um des Vollendeten oder Vollendeten Jüngers willen das Leben raubt, der erwirbt zu fünf Malen schwere Schuld.
• Weil er da also befiehlt: 'Geht hin und bringt jenes Tier dort herbei!', darum erwirbt er zum erstenmal schwere Schuld.
• Weil dann das Tier, zitternd und zagend herbeigeführt, Schmerz und Qual empfindet, darum erwirbt er zum zweitenmal schwere Schuld.
• Weil er dann spricht: 'Geht hin und tötet dieses Tier!', darum erwirbt er zum drittenmal schwere Schuld.
• Weil dann das Tier im Tode Schmerz und Qual empfindet, darum erwirbt er zum viertenmal schwere Schuld.
• Weil er dann den Vollendeten oder des Vollendeten Jünger ungebührend laben läßt, darum erwirbt er zum fünftenmal schwere Schuld. „
(Sutta Pitaka, Majjhima Nikaya, Mittlere Sammlung, 55. (VI,5) Jīvaka Sutta)
Das Besondere an dieser Textstelle ist, daß hier explizit das „In-Auftrag-geben“ des Tötens als verwerflich geschildert wird, zudem in fünffacher Hinsicht. Ein nach der Lehre des Buddha lebender Laienanhänger war also ebenfalls aufgefordert, kein Lebewesen zu töten oder töten zu lassen. Folgerichtig unterlag er im Rahmen des „Achtfachen Pfades“der Verpflichtung zu „rechtem Lebensunterhalt“ (skr.: samyag ajiva, chin.: 正命), die die Ausführung bestimmter Tätigkeiten ausschloß. Im Korb der Lehrreden des Pali-Kanons erläutert der Buddha:
„Fünf Arten des Handels, ihr Mönche, sollte der Laienjünger nicht ausüben. Welche fünf? Handel mit Waffen, Lebewesen, Fleisch, Rauschmitteln und Giften. Diese fünf Arten des Handels, ihr Mönche, sollte der Laienjünger nicht ausführen.“
(Anguttara-Nikaya 5:177 - Vanijja Sutta)
So war der Laienanhänger von den wesentlichen Bereichen der Produktion von fleischlicher Nahrung ausgeschlossen: dem Handel mit Tieren, dem Schlachten der Tiere und dem Handel mit deren Fleisch.
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Hinweise darauf, wie sich nach dem Hinscheiden des Buddha die Handhabung des Fleischverzehrs in den frühen buddhistischen Gemeinschaften gestaltete, sind rar. In der Frühgeschichte des Buddhismus gab es jedoch verschiedentlich Königreiche, in denen allgemein das Töten von Tieren zum Fleischverzehr stark beschränkt war und in denen man eine vegetarische oder gar vegane Lebensweise propagierte. Inwieweit sich daraus auf eine vegetarische/vegane Ernährungsweise in den buddhistischen Klöstern schließen läßt, sei dahingestellt.
Im dritten vorchristlichen Jahrhundert wurde von König Ashoka (304–232 v.Chr.), der den Buddhismus aus der Vielzahl an indischen Religionen heraushob und zur Staatsreligion deklarierte, der Fleischverzehr wenn auch anscheinend nicht grundsätzlich verboten, so doch starken Restriktionen unterzogen. Zum Bemühen, den Fleischverzehr an seinem eigenen Königshof zu unterbinden, ließ er in einem seiner Edikte festhalten:
„Früher wurden in der Küche des Königs Devānampriya Priyadārsin täglich viele hunderttausend Tiere getötet, um Fleischragout zu bereiten. Jetzt aber zur Zeit der Abfassung dieses moralischen Ediktes werden nur noch drei Tiere getötet, um Fleischragout zu bereiten, zwei Pfauen und eine Antilope und auch diese Antilope nicht regelmäßig. Aber auch diese drei Tiere sollen künftig nicht mehr getötet werden.“
(Auszug aus dem 1. Felsenedikt des Königs Ashoka, in der Übersetzung von Wolfgang Schuhmacher)
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„Im ganzen Land wird von den Menschen weder ein Lebewesen getötet, noch Alkohol getrunken, noch Zwiebeln und Knoblauch verzehrt. Die einzige Ausnahme sind die „Chandalas“, das ist der Name für die üblen Menschen, …. In diesem Land werden keine Schweine und kein Geflügel gehalten, und sie verkaufen kein lebendes Vieh. Auf den Märkten gibt es keine Metzgereien und keine Spirituosenhändler.“
《举国人民,悉不杀生,不饮酒,不食葱蒜, 唯除 旃荼罗,旃荼罗 名为恶人,….. 国中不养猪鸡,不卖生口,市无屠店,及沽酒者。》
(高僧法显传 gaoseng faxian zhuan)
Hier wurde das Töten von Tieren also einer Gruppe von „niedrigen, üblen“ Menschen überlassen, den „Chandalas“, die die unterste Gesellschaftsschicht darstellten und sich mit Klangzeichen erkennbar geben mussten, wenn sie sich in einer Stadt aufhielten. Aus Faxians Beschreibung ist nicht ersichtlich, ob sich die buddhistischen Gläubigen jenes Landes nur des Tötens von Tieren oder auch des Verzehrs ihres Fleisches enthielten.
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Mit der weiteren Ausbreitung des Buddhismus über den indischen Kulturkreis hinaus wurden die ursprünglichen Regeln und Grundsätze zu Nahrungsbeschaffung und -verzehr den in den jeweiligen Regionen und Kulturen vorgefundenen Gegebenheiten angepasst. Bis heute verüben in den Ländern, in denen vorrangig der Theravada-Buddhismus praktiziert wird – Sri Lanka, Myanmar, Thailand, Kambodscha, Laos - die Mönche wie zu Buddhas Zeiten morgens ihre Almosengänge und folgen in Bezug auf die Speisen im Großen und Ganzen den ursprünglichen Regeln. In den Ländern, in denen überwiegend die Vajrayana-Richtung des Mahajana-Buddismus ausgeübt wird,- Tibet, Bhutan und Mongolei,- leben die Mönche nicht mehr von Almosengängen. Der Fleischkonsum ist ihnen jedoch seit jeher erlaubt und üblich, mit dem Hinweis auf ein durch natürliche Gegebenheiten eingeschränktes Nahrungsangebot. In diesem Jahrtausend scheint sich nun eine Wende anzubahnen: zwei der zur Zeit weltweit prominentesten Führer tibetischer Schulen, der Dalai Lama Tendzin Gyatsho und der Karmapa Orgyen Trinle Dorje, wie auch andere außerhalb von Tibet lebende hochrangige Würdenträger des tibetischen Buddhismus propagieren heute intensiv den Vegetarismus.
Der chinesische Buddhismus ging – wie so oft - eigene Wege. Eine vegetarische/vegane Ernährungsweise wurde schon früh in den han-buddhistischen Klöstern Chinas eingeführt, und bis heute wurde sie beibehalten. Zudem enthält man sich konsequenterweise auch der Verwendung jeglicher durch die Tötung eines Tieres entstanden Materialien, wie Leder, Felle etc. Durch die Verbreitung des chinesischen Chan-Buddhismus gelangte die Tradition der vegetarischen Ernährung auch nach Japan und Korea. In Japan führte 676 der Kaiser Tenmu das Vebot des Fleischverzehrs ein, und 1127 trat das Verbot des Fischfangs in Kraft. Mit der „Erneuerung“ Japans unter Kaiser Meiji und der Öffnung gegenüber westlichen Gepflogenheiten wurden um 1868 diese Verbote wieder aufgehoben. In Japan wie auch in Korea, das eine in Bezug auf buddhistischen Vegetarismus wechselhafte Geschichte aufweist, wird heute in Abhängigkeit von der jeweiligen buddhistischen Schule, der das Kloster bzw. der einzelne Mönch folgt, eine vegetarische/vegane oder eine Fleisch und/oder Fisch beinhaltende Ernährungsweise eingehalten.
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Bilder Nr. 1 bis 5 sowie 8 und 9: copyright by H. Kopp-Delaney, Veröffentlichung mit seiner freundlichen Genehmigung. Einen besonderen Dank an ihn für seine Großzügigkeit! Mehr von seiner Kunst unter folgendem Link: Kopp-Delaneys Fotostream und auf Kopp-Delaneys Webseite.
Bilder Nr. 7 und 8: download von baidu-baike 百度百科
Die Inhalte dieses Artikels wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen auf ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft und erstellt. Letztendlich geben sie meine Reflektion der Dinge wieder. Quellenangaben sind auf Anfrage hin erhältlich.
1.11.2011 - copyright yss Urheberrechtlich geschützt
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